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   VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734   

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VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734 (https://dejure.org/2014,34362)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 04.11.2014 - B 3 E 14.734 (https://dejure.org/2014,34362)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 04. November 2014 - B 3 E 14.734 (https://dejure.org/2014,34362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bayreuth, 11.11.2014 - B 3 K 14.50036

    Rücknahme des Asylantrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Die VIS - Antragsauskunft ergab, dass der Antragsteller in Bagdad ein spanisches Visum für die Schengen-Staaten, gültig vom 01.02.2014 bis 25.02.2014, erhalten hatte (Beiakt I B 3 K 14.50036 Seite 30; wie auch sein Vater, Beiakt II B 3 K 14.50036 Seite 34).

    Eine solche Erklärung ging für seinen Vater bereits am 08.07.2014 zu (Beiakt II B 3 K 14.50036 Seite 74).

    Im Gerichtsverfahren B 3 K 14.50036 wurde seitens der früheren Prozessbevollmächtigten des Antragstellers mit Schriftsatz vom 21.08.2014 eine ärztliche Bescheinigung des Klinikums der ..., Klinik und Fallklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, vorgelegt, auf die verwiesen wird (Gerichtsakte B 3 K 14.50036, Seiten 20 - 23).

    Für den Vater des Antragstellers wurde mit anwaltlichem Schriftsatz vom 21.08.2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine ebensolche Bescheinigung vom 19.08.2014 vorgelegt (Gerichtsakte B 3 K 14.50036, Seiten 27 - 29); auf diese Stellungnahme wird ebenfalls verwiesen.

    Seit dem 07.10.2014 war der Antragsteller unbekannt verzogen (B 3 K 14.50036, Gerichtsakte Seite 42).

    Er stellte für den Antragsteller den Antrag, bezüglich seines Herkunftsstaates Irak das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG festzustellen (B 3 K 14.50036, Gerichtsakte Seite 63).

    Die Klage wurde nunmehr dahingehend formuliert, dass die Bundesrepublik Deutschland unter Aufhebung des Bescheids vom 24.07.2014 verpflichtet werden soll, beim Antragsteller bezüglich seines Herkunftsstaates Irak das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG festzustellen (B 3 K 14.50036, Gerichtsakte Seite 57).

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50036, B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50080 und B 3 E 14.735 Bezug genommen.

    Aber auch eine Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne ist nach der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung vom 19.08.2014 (B 3 K 14.50036, Seiten 20 ff.) nicht glaubhaft gemacht.

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (BayVGH, B. v. 29.07.2014, 10 CE 14.1523 juris Rn. 21; B. v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.10.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris R.12).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (siehe BayVGH B. v. 29.07.2014, 10 CE 14.1523, Rd.-Nr. 21).

    Nur vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29.07.2014 (a.a.O., juris Rn. 21) ausdrücklich festhält, dass selbst bei einer unterstellten ernsthaften Suizidgefahr nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt, sondern dass die Abschiebung von der zuständigen Ausländerbehörde dann so zu gestalten wäre, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann.

  • VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.735

    Anforderungen an ein Attest für Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Das vorgelegte Attest decke sich in weiten Teilen mit dem Attest des Vaters (B 3 E 14.735).

    Mit Präsidiumsbeschluss vom 31.10.2014 wurde auch dieses Eilverfahren der 3. Kammer wegen einheitlicher Veranlassung zugeteilt und unter dem Az.: B 3 E 14.735 fortgeführt.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50036, B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50080 und B 3 E 14.735 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 CE 13.1890

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; amtsärztliches Attest;

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (BayVGH, B. v. 29.07.2014, 10 CE 14.1523 juris Rn. 21; B. v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.10.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris R.12).

    Insbesondere ist es dem Arzt, der ein Attest ausstellt, untersagt, etwaige rechtliche Folgen seiner fachlich begründeten Feststellungen und Folgerungen darzulegen oder sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen (BayVGH vom 18.10.2013, a.a.O., Rd.-Nr. 21 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 01.03.2016 - W 3 K 14.50080

    Anspruch auf Prüfung eines Asylantrags in Deutschland

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Die dagegen am 10.10.2014 beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth erhobene Klage (B 3 K 14.50080) wurde mit anwaltlichem Schreiben vom 14.10.2014 wieder zurückgenommen.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50036, B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50080 und B 3 E 14.735 Bezug genommen.

  • VG Bayreuth, 07.08.2014 - B 3 S 14.50035
    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Der Eilantrag des Antragstellers gem. § 80 Abs. 5 VwGO (B 3 S 14.50035) wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 07.08.2014 abgelehnt.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50036, B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50080 und B 3 E 14.735 Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Bei der Prüfung dieses Abschiebungsverbotes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer angeschlossen hat, auch eine etwaige Gefahrenminderung durch zumutbares eigenes Verhalten des Ausländers in den Blick zu nehmen (siehe BVerwG U. v. 03.11.1992 Az.: 9 C 21/92 Rd.-Nr. 12, U. v. 15.04.1997, Az.: 9 C 38/96 Rd.-Nr. 27 und aus jüngster Zeit VGH Baden-Württemberg U. v. 26.02.2014 Az. A 11 S 2519/12, unveröffentlichter Entscheidungsabdruck Seite 40, wonach der, der durch eigenes zumutbares Verhalten - insbesondere durch freiwillige Rückkehr - drohende Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes hat).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Bei der Prüfung dieses Abschiebungsverbotes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer angeschlossen hat, auch eine etwaige Gefahrenminderung durch zumutbares eigenes Verhalten des Ausländers in den Blick zu nehmen (siehe BVerwG U. v. 03.11.1992 Az.: 9 C 21/92 Rd.-Nr. 12, U. v. 15.04.1997, Az.: 9 C 38/96 Rd.-Nr. 27 und aus jüngster Zeit VGH Baden-Württemberg U. v. 26.02.2014 Az. A 11 S 2519/12, unveröffentlichter Entscheidungsabdruck Seite 40, wonach der, der durch eigenes zumutbares Verhalten - insbesondere durch freiwillige Rückkehr - drohende Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes hat).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - A 11 S 2519/12
    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Bei der Prüfung dieses Abschiebungsverbotes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer angeschlossen hat, auch eine etwaige Gefahrenminderung durch zumutbares eigenes Verhalten des Ausländers in den Blick zu nehmen (siehe BVerwG U. v. 03.11.1992 Az.: 9 C 21/92 Rd.-Nr. 12, U. v. 15.04.1997, Az.: 9 C 38/96 Rd.-Nr. 27 und aus jüngster Zeit VGH Baden-Württemberg U. v. 26.02.2014 Az. A 11 S 2519/12, unveröffentlichter Entscheidungsabdruck Seite 40, wonach der, der durch eigenes zumutbares Verhalten - insbesondere durch freiwillige Rückkehr - drohende Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes hat).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13

    Türkei; Abschiebung; PTBS; Suizidgefahr; Blutrache; widersprüchliches Vorbringen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734
    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (BayVGH, B. v. 29.07.2014, 10 CE 14.1523 juris Rn. 21; B. v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.10.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris R.12).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 10 CE 09.2762

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung für die Dauer des Verfahrens auf

  • VG Bayreuth, 11.11.2014 - B 3 K 14.50036

    Rücknahme des Asylantrags

    Mit Schriftsatz vom 29.10.2014 wandte sich der Kläger, vertreten durch seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten, erneut an das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth und beantragte, bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Ausländerbehörde des Landratsamtes Bamberg über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG es dem Beklagten zu untersagen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Kläger fortzusetzen (Az. B 3 E 14.734 ).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Gerichtsakten der Eilverfahren B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, B 3 E 14.734 und B 3 E 14.735 sowie der vorgelegten Behördenakte Bezug genommen.

    Zuständig und passivlegitimiert ist vielmehr gemäß § 72 Abs. 2 AufenthG die Ausländerbehörde, bei der der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten inzwischen mit Schreiben vom 10.10.2014 auch einen entsprechenden Antrag gestellt hat (s. hierzu Eilverfahren B 3 E 14.734 ).

    Vorliegend ist für den Kläger bei der Ausländerbehörde gemäß § 72 Abs. 2 AufenthG ein Antrag auf Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Satz 1 AufenthG betreffend den Irak gestellt, über den nach Kenntnis des Gerichts noch nicht entschieden wurde (siehe dazu Eilbeschluss B 3 E 14.734 v. 4.11.2014).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das Gericht Bezug auf die diesbezüglichen Ausführungen im Eilbeschluss vom 04.11.2014 ( B 3 E 14.734 , Entscheidungsabdruck Seite 8 2. Abs. bis Seite 11) und macht sie zum Gegenstand der Begründung dieser Entscheidung (§ 77 Abs. 2 AsylVfG entsprechend).

  • VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.735

    Anforderungen an ein Attest für Reiseunfähigkeit

    Nach Angaben seines Prozessbevollmächtigten flog er mit einem Touristenvisum mit seinem Sohn (Kläger im Verfahren B 3 K 14.50036 und Antragsteller im Verfahren B 3 E 14.734) nach Spanien und reiste am 16.02.2014 in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Das vorgelegte Attest decke sich in weiten Teilen mit dem für seinen Sohn (B 3 E 14.734).

    Das Klageverfahren für den Sohn des Antragstellers ist beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth weiterhin unter dem Az. B 3 K 14.50036 anhängig; das ausländerrechtliche Eilverfahren des Sohnes trägt das Az. B 3 E 14.734.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakte in den Verfahren B 3 K 14.50036, B 3 S 14.50035, B 3 E 14.50090, sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 3 K 14.50080 und B 3 E 14.734 Bezug genommen.

  • VG München, 06.05.2016 - M 12 K 15.50793

    Klage gegen Abschiebungsanordnung nach Österreich im Dublin-Verfahren

    Legt der Ausländer ärztliche Atteste bzw. Fachberichte über seine Reiseunfähigkeit vor, sind diese zu deren Beweis nur geeignet, wenn sie nachvollziehbar die zugrundeliegenden Befundtatsachen angeben, ggf. die Methode der Tatsachenerhebung benennen und nachvollziehbar die fachlichmedizinische Beurteilung bzw. Diagnose des Krankheitsbilds sowie die konkreten Folgen darlegen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; B. v. 9.1.2012 - 10 CE 11.2044 - juris Rn. 9; OVG NRW, B. v.29.11.2010 - 18 B 910/10 - juris; VG Bayreuth, B. v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 18.02.2015 - Au 3 S 15.50060

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Asylantrag Pakistan;

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; B.v. 9.1.2012 - 10 CE 11.2044 - juris Rn. 9; VG Bayreuth, B.v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 33).
  • VG Augsburg, 10.11.2017 - Au 5 S 17.50352

    Erfolgreicher Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; B.v. 9.1.2012 - 10 CE 11.2044 - juris Rn. 9; VG Bayreuth, B.v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 33).
  • VG München, 11.03.2016 - M 12 S7 16.50200

    Abschiebungshindernis wegen konkreter Suizidabsicht

    Legt der Ausländer ärztliche Atteste bzw. Fachberichte über seine Reiseunfähigkeit vor, sind diese zu deren Beweis nur geeignet, wenn sie nachvollziehbar die zugrundeliegenden Befundtatsachen angeben, ggf. die Methode der Tatsachenerhebung benennen und nachvollziehbar die fachlich-medizinische Beurteilung bzw. Diagnose des Krankheitsbilds sowie die konkreten Folgen darlegen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; B. v. 9.1.2012 - 10 CE 11.2044 - juris Rn. 9; OVG NRW, B. v.29.11.2010 - 18 B 910/10 - juris; VG Bayreuth, B. v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 33).
  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 1 S 14.30705

    Serbien; offensichtlich unbegründet; Wochenfrist; Abänderungsantrag; einstweilige

    Es kann offen bleiben, ob aus dem vorgelegten Attest auch eine Reiseunfähigkeit der Antragstellerin zu 1) im weiteren Sinne folgt, d.h. dass die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs für sie eine erhebliche und konkrete Gesundheitsgefahr bewirkte (BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; VG Bayreuth, B.v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 32), und damit ein von der Ausländerbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung im Rahmen des § 60a Abs. 2 AufenthG zu beachtendes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis.
  • VG Bayreuth, 23.12.2015 - B 4 E 15.978

    Kein Anspruch auf Duldung eines Ausländers

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 04.11.2014 abgelehnt (B 3 E 14.734).
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